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Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, aber niemand hat vorher das Integrationsamt gefragt. Genau das kann eine Kündigung unwirksam machen, denn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Wer mit einer Behinderung arbeitet, hat mehr Rechte, als viele Betroffene und auch manche Personalabteilungen wissen.

Wochenlang krankgeschrieben, und dann landet die Kündigung im Briefkasten — ein Szenario, das viele Arbeitnehmer fürchten. Tatsächlich ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich möglich, zählt aber zu den anspruchsvollsten Fallgruppen im gesamten Kündigungsschutzrecht. Die Arbeitsgerichte legen die Latte für Arbeitgeber sehr hoch.
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